Rund um Schönefeld leben über 100.000 Menschen. 100.000 Menschen die das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit haben (Grundgesetz Artikel 2). Ein vielgehörtes Argument für einen Flughafen in Schönefeld ist, dass er ausserhalb der Stadt liegt. Ist ein ausserstädtischer Flughafen ein ausserstädtischer Flughafen, weil er wenige Meter vor der Stadtgrenze liegt? Weltweit wird kein neuer Flughafen dieser Dimension in ein so dicht besiedeltes Gebiet hineingeplant geschweigedenn gebaut. Vor der Standortwahl wurde ein 25 Mio Euro teures, vergleichendes Raumordnungsverfahren veranlaßt. Ergebnis: Unter allen Standorten wurde nur Schönefeld als nicht geeignet bewertet. Nicht einmal als bedingt geeignet! Die Privatisierungsverträge sahen vor, daß dem Betreiber eine Jahresrendite von 15% auf das eingesetzte Kapital garantiert wird. Über 95% aller Flugzeugabstürze ereignen sich unmittelbar nach dem Start oder vor der Landung. Wirtschaftlich kann ein Flughafen dieser Grösse nur mit uneingeschränkten Nachtflugbetrieb betrieben werden. Und leider ist genau dies auch vorgesehen. “Angenehme Träume”. Die Einflugschneise führt über das Gebiet des Müggelsees und zufliessenden Gewässern, also über eines der Trinkwasserreservoire der Stadt. Neben kostbarem Trinkwasser, befinden sich zahlreiche Gashauptleitungen direkt im Einfluggebiet. Tausende von Privatgrundbesitzern werden schleichend teilenteignet, denn der Wert Ihrer Grundstücke sinkt. Versprochene Werterhöhungen und Vergleiche mit anderen Flughafenregionen erscheinen utopisch, da es sich um Siedlungsgebiet und nicht um Industrieflächen handelt. Unzureichende Ausbaumöglichkeiten der Infrastruktur. Ein Beispiel: Mit einer Anbindung an das Schienennetz der Bahn, wird auch die Frequentierung der Strecke Schöneweide – Königs Wusterhausen stark erhöht. Diese Strecke ist auf einem längeren Abschnitt nur durch Bahnübergänge passierbar. Die Folge ist eine, unzureichende Verbindung der Ost- und Westteile der Gemeinden Eichwalde, Zeuthen und Wildau. Resultierend aus kürzeren Schrankenöffnungszeiten ergibt sich eine Unzureichende Notfallversorgung der Anwohner.